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Allgemeine Daten
Schutzverordnung

Upclick GDPR Übereinstimmung - Übersicht

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Upclick GDPR Übereinstimmung - Übersicht

Die Allgemeine Datenschutzverordnung ("GDPR"), die am 25. Mai 2018 in Kraft tritt, ist eine Iteration des bestehenden Datenschutzgesetzes, das von der Europäischen Union definiert und durchgesetzt wird.

Upclick Malta Limited dba Upclick ("Unternehmen") verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass seine Dienstleistungen mit dem GDPR übereinstimmen und dass seine Partner seine Dienstleistungen weiterhin nutzen können, wenn GDPR in Kraft tritt. Das Unternehmen hat seit Monaten ein internes Team benannt, das von den Rechtsberatern des Unternehmens und anderen professionellen und fachkundigen Beratern begleitet wird, um sicherzustellen, dass alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden, um die GDPR-Übereinstimmung zu erreichen.

Nachfolgend finden Sie eine allgemeine Übersicht über die Einhaltung der GDPR durch das Unternehmen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an unseren DPO (Datenschutzbeautragten) unter: dpo@upclick.com

Datenverarbeitung

Das Unternehmen verarbeitet personenbezogene Daten nur im erforderlichen Umfang und in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzgesetzen, einschließlich des GDPR. Das Unternehmen hat dafür gesorgt, dass für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der betroffenen Personen im EWR eine anwendbare Rechtsgrundlage besteht, wenn es als für die Verarbeitung Verantwortlicher tätig ist, und hat entsprechende Datenverarbeitungsvereinbarungen geschlossen, wenn es als Datenverarbeiter auftritt. Darüber hinaus hat das Unternehmen sichergestellt, dass alle rechtlichen Dokumente, einschließlich und ohne Einschränkungen, Vereinbarungen, Datenschutzrichtlinien und Verkaufsbedingungen mit dem GDPR übereinstimmen.

Technologische Organisations- und Sicherheitsstandards

Das Unternehmen hat eine eingehende Prüfung aller zu verarbeiteten personenbezogenen Daten und Datensätze sowie der technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz und zur Sicherung dieser Daten durchgeführt. Weitere Informationen finden Sie unter: www.upclick.com/security.html. Das System des Unternehmens entspricht auch dem PCI Level 1 Service Provider.

Ausbildung

Das Unternehmen hat sein Personal und seine Mitarbeiter geschult, um sie in Bezug auf die GDPR, die Datenpraktiken des Unternehmens und die Bedeutung der Sicherheit zu schulen.

Transparenz für die Regulierungsbehörden

Das Unternehmen führt genaue und zugängliche schriftliche Aufzeichnungen, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist, um die Aufsichtsbehörden rechtzeitig zu beliefern, wie dies nach geltendem Recht, einschließlich der GDPR, erforderlich ist.

Benutzerrechte

Gemäß GDPR können die betroffenen Personen die folgenden Rechte ausüben:

  • das Recht auf Zugang zu den persönlichen Daten, die wir besitzen;
  • das Recht, die Berichtigung der bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen;
  • das Recht, die Löschung der von uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen;
  • das Recht, die Verarbeitung personenbezogener Daten zu beschränken;
  • das Recht, der Verarbeitung personenbezogener Daten durch uns zu widersprechen;
  • das Recht, die Übertragung der bei uns gespeicherten persönlichen Daten zu verlangen (d. h. die Übertragbarkeit der Daten);
  • das Recht, eine Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde in der jeweiligen Gerichtsbarkeit einzureichen; und
  • das Recht auf Widerruf der Einwilligung (soweit anwendbar).
Um eines der oben genannten Rechte auszuüben, wenden Sie sich bitte an unseren DSB unter: dpo@upclick.com. Wir haben auch unser designiertes Datenschutz- und Sicherheitsteam geschult, um auf solche Anfragen zu reagieren und bei der Entwicklung zusätzlicher Plattformen, Funktionen und Dienste den Datenschutz durch Design und Datenschutz durch Standardwerte einzuhalten.

Reaktionsfähigkeit bei Vorfällen

Das Unternehmen hat einen Prozess für den Fall eines Datenverstoßes implementiert und wird den für die Verarbeitung Verantwortlichen, den Regulierungsbehörden und den Endnutzern eine sofortige Benachrichtigung in dem nach geltendem Recht erforderlichen Umfang zukommen lassen.

Rechtliche Dokumentation

Unser Rechtsteam ist damit beschäftigt, unsere Rechtsdokumentation auf den neuesten Stand zu bringen und die in Artikel 28 des GDPR vorgeschriebenen Bestimmungen für den Verarbeiter aufzunehmen.

Datenschutzbeauftragter

Wir haben einen DSB ernannt, um die kontinuierliche Einhaltung der GDPR zu gewährleisten. Der DPO des Unternehmens ist erreichbar unter: dpo@upclick.com.

DISCLAIMER: DIESE WEBSITE IST WEDER EIN MAGNUM OPUS ZUM DATENSCHUTZ DER EU NOCH EINE RECHTLICHE BERATUNG FÜR IHR UNTERNEHMEN ZUR EINHALTUNG DER DATENSCHUTZGESETZE DER EU WIE DER GDPR. STATTDESSEN BIETET ES HINTERGRUNDINFORMATIONEN, DIE IHNEN HELFEN SOLLEN, BESSER ZU VERSTEHEN, WIE WIR BEI UPCLICK EINIGE WICHTIGE RECHTLICHE PUNKTE ANGEGANGEN SIND. DIESE RECHTLICHEN INFORMATIONEN SIND NICHT DASSELBE WIE RECHTSBERATUNG, BEI DER EIN ANWALT DAS GESETZ AUF IHRE SPEZIFISCHEN UMSTÄNDE ANWENDET, DESHALB BESTEHEN WIR DARAUF, DASS SIE EINEN ANWALT KONSULTIEREN, WENN SIE EINE BERATUNG ÜBER IHRE INTERPRETATION DIESER INFORMATIONEN ODER DEREN RICHTIGKEIT WÜNSCHEN. SIE DÜRFEN SICH AUF DIESES PAPIER WEDER ALS RECHTSBERATUNG NOCH ALS EMPFEHLUNG FÜR EIN BESTIMMTES RECHTSVERSTÄNDNIS VERLASSEN.